Die Hermann-Hesse-Realschule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hhrs-goeppingen.de/
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Barriere 2.1
Die Website bietet derzeit keine Inhalte in einfacher Sprache an.
Barriere 2.2
Eine Übersetzung der Inhalte in Gebärdensprache ist derzeit nicht verfügbar.
Barriere 2.3
Die auf der Webseite verfügbaren PDF-Dokumente sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran die PDF Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung wurde am 18.03.2025 erstellt.
Wir haben unsere Website im Rahmen eines internen Selbsttests auf Barrierefreiheit geprüft. Dabei haben wir uns an den Vorgaben der BITV 2.0 orientiert.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2025 überprüft.
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Sollten Sie dennoch auf Mängel stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, bitten wir Sie um Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: sekretariat@hhrs.gp.schule.bwl.de
Telefon: 07161 650 56 111
Postanschrift: Fuchseckstraße 50, 73037 Göppingen
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Wir wüschen allen schöne und erholsame Sommerferien!
Das neue Schuljahr startet mit den folgenden Terminen:
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